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Nachbarrecht

Nachbarrecht
Der BGH hat in seinem Urteil vom 09.12.2016 (Az. V ZR 231/15) entschieden, dass Grundstückseigentümer, die Anschlussnehmer eines Netzbetreibers sind, nach § 12 Niederspannungsanschlussverordnung das Anbringen und Verlegen von Leitungen zur Zu- und Fortleitung von Elektrizität über ihre im Gebiet des Elektrizitätsversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung liegenden Grundstücke unentgeltlich zulassen müssen. Dies gilt selbst dann, wenn damit lediglich die Versorgung Dritter gesichert werde. Damit bestätigt der BGH seine bisherige Rechtsprechung

Mehr dazu in der Sprechstunde oder in unserer Geschäftsstelle in Seesen.

Nachricht vom 7.3.17 21:28

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