PV-Anlagen
Die Grenze für die Einkommensteuer-Befreiung wird von 15 kW (peak) auf 30 kW (peak) zulässige Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister je Wohn- oder Gewerbeeinheit erhöht.
Klargestellt wird, dass das eine Freigrenze und kein Freibetrag ist. Gilt für Photovoltaikanlagen, die nach dem 31.12.2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden.
Nachricht vom 15.1.25 09:40