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Mieterhöhungsmöglichkeiten bei Sozialwohnungen

Bei öffentlich geförderten Wohnungen wie zum Beispiel Sozialwohnungen berechnet sich die zulässige Miet-höhe als Ergebnis einer Wirtschaftlichkeitsberechnung mit den Kosten der vermieteten Wohnung pro Quad-ratmeter monatlich (Kostenmiete). Neben einer Eigenkapitalverzinsung werden die Kosten als kalkulatori-sche Größe in Prozentwerten (z. B. Mietausfallwagnis) bzw. pauschal in absoluten Beträgen in der Berech-nung angesetzt, so zum Beispiel auch die Verwaltungs- und Instandhaltungskostenpauschalen. Diese Pau-schalen sind seit dem 1. Januar 2002 indexiert. Sie erhöhen sich alle 3 Jahre entsprechend der Steigerung des Lebenshaltungskostenindexes.

Mehr dazu in der Sprechstunde oder in unserer Geschäftsstelle in Seesen.

Nachricht vom 30.1.20 10:25

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